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   VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681   

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https://dejure.org/2011,64869
VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681 (https://dejure.org/2011,64869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681 (https://dejure.org/2011,64869)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2011 - 14 ZB 10.2681 (https://dejure.org/2011,64869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten; Rechtsänderung im Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681
    Maßgeblich für die gerichtliche Entscheidung sind die Rechtsvorschriften, die sich im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beimessen (vgl. für die Verpflichtungsklage BVerwG vom 1.12.1989 Az. 8 C 17/87 BVerwGE 84, 157/161 = RdNr. 24).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681
    Für die Zulassungsentscheidung kommt es deshalb darauf an, ob das angefochtene Urteil sich im Lichte einer inzwischen eingetretenen Rechtsänderung aus anderen Gründen als richtig darstellt und zunächst bestehende ernstliche Zweifel an seiner Richtigkeit damit beseitigt sind (BVerwG vom 15.12.2003 Az. 7 AV 2/03 NVwZ 2004, 744 f. = RdNrn. 9, 10).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 2 A 2747/15

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel

    - 14 ZB 10.2681 -, juris Rn. 5.
  • VGH Bayern, 21.03.2016 - 2 ZB 14.1201

    Nutzungsänderung eines Schullandheims in eine Asylbewerberunterkunft

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zu berücksichtigen, ob sich das angefochtene Urteil im Licht einer inzwischen eingetretenen Rechtsänderung aus anderen Gründen als richtig darstellt und zunächst bestehende ernstliche Zweifel an seiner Richtigkeit damit beseitigt sind (vgl. BVerwG, B. v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B. v. 22.11.2011 - 14 ZB 10.2681 - juris).
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